Jeder Gast bekommt in seiner Ausgabestelle einen Ausweis, der ihn oder sie zum Abholen von Waren berechtigt. Beim ersten Besuch ist er nicht notwendig. Die Gäste sind jedoch gebeten, ihren Einkommensbescheid (z.B. Arge- oder Rentenbescheid) mitzubringen oder besser gleich eine Kopie davon. Auf dieser Grundlage wird ein Ausweis erstellt, auf dem auch vermerkt wird, für wie viele Personen (Familienmitglieder, Kinder…) der Gast Ware abholt. Nach ca. einem Jahr wird jeder Gast erneut gebeten, einen Einkommensbescheid vorzulegen.

Tafel-Ausweise, die 3 Monate lang nicht benutzt werden, werden ungültig. Die Tafel kann nur mit Lebensmitteln kalkulieren, wenn die Ausweise einigermaßen regelmäßig benutzt werden. Außerdem herrscht nach wie vor eine rege Nachfrage nach Tafel-Ausweisen.